Nahrungsmittelspekulation: Deutsche Bank will Dokumentarfilm zensieren
Sonntag, den 18. Dezember 2011 um 17:29 Uhr
Die Deutsche Bank will einem Film des "Zentrums für Politische Schönheit" verbieten und hat angekündigt, mit juristischen Mitteln gegen den Film über Nahrungsmittelspekulation vorzugehen. In dem Film hatte der Pressesprecher der Deutschen Bank, Frank Hartmann, auf die Nachfrage, ob seine Argumentation nicht auf die zynische Auffassung hinauslaufe, dass die Menschen in Afrika an ihrem Hunger selbst schuld seien geantwortet: "Natürlich sind die selbst schuld!"
Rundbrief des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung
Lesen Sie hier den Rundbrief des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung als PDF-Dokument.
Die Niederlande sind für drei Tote der Massaker von Srebrenica verantwortlich
Am 5. Juli 2011 sprach ein Berufungsgericht in Den Haag den Angehörigen von drei ermordeten Männern Entschädigung zu.
Niederländische Blauhelme hatten 1995 zwei Männer, einen Elektriker und den Bruder eines Dolmetschers, am Abend des 13. Juli 1995 zum Verlassen des Militärgeländes gezwungen. Der Vater des Dolmetschers hatte sich den beiden angeschlossen.
Sie wurden von Truppen des bosnisch - serbischen Befehlshabers Mladic getötet.
Das Gericht stellte fest, dass die niederländischen Soldaten bereits Zeugen von Tötungen muslimischer Jungen und Männer geworden waren als sie die Männer zwangen das Gelände zu verlassen. Sie wussten also, welch „großem Risiko“ (Ziff. 6.7) sie ausgesetzt waren.
Bisher wurden solche Handlungen von UN-Soldaten nicht dem Truppenstellerstaat, sondern den UN zugerechnet, die sich auf ihre Immunität beriefen. Noch 2010 hatte dasselbe Gericht die Klage der Opfer- und Angehörigenvereinigung „Mütter von Srebrenica“ abgewiesen.
Das Urteil kann große Auswirkungen haben, da die bisherige Rechtsprechung in ähnlichen Fällen sehr unterschiedlich ist. Das Gericht stellte zwar fest, das die niederländischen Blauhelme unter dem Kommando und der Kontrolle der UN gestanden haben, tatsächlich aber habe die niederländische Regierung zum Tatzeitpunkt (zwei Tage nach dem Fall von Srebrenica) eine aktivere Rolle gespielt und die „effektive Kontrolle“ über ihre Einheit innegehabt.
Holger Schmidt
Syrien aktuell
Vor knapp drei Monaten wurden in Syrien ca. 1.000 Demonstranten von syrischen Soldaten und Polizisten getötet.
Die oberste Menschenrechtshüterin der Vereinten Nationen - die Hochkommissarin für Menschenrechte - Frau Navanethem Pillay [1] verurteilte die „schreckliche Brutalität“ der Regierung von Präsident Assad. Schätzungen zufolge sind 10.000 Menschen unter unwürdigen Bedingungen inhaftiert und teilweise von Folter bedroht.
Eine Resolution des Sicherheitsrates zu Syrien wird zur Zeit noch von Russland blockiert, das mit Syrien befreundet ist. Dabei spitzt sich die Lage zu: die Süddeutsche Zeitung berichtete am 1./2.6.11, dass in Holms, das von Regierungstruppen beschossen werde, Einwohner das Feuer mit Gewehren und Granatwerfern erwiedert hätten.
Syrien weigert sich internationalen Beobachtern der Vereinten Nationen und Humanitären Hilfsorganisationen freien Zugang zu gewähren. In solchen Fällen kommt der Zivilgesellschaft daher eine besondere Rolle zu.[2]
Holger Schmidt
[1] Frau Pillay ist südafrikanische Richterin und Völkerrechtsexpertin. Sie ist seit 2008 im Amt und leitet das Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) in Genf.Sie kann öffentlichkeitswirksam auf Menschenrechtssituationen aufmerksam machen und eigene Untersuchungen anstrengen. [2] Als Referent für das Thema „Menschenrechte und Vereinte Nationen“ mit allgemeinen Erläuterungen und Instrumenten wie Menschenrechtskommission und -rat inclusive Sondermechanismen stehe ich zur Verfügung.
Peace in Front- Der Newsletter
Liebe Friedensfreunde,
Im Jahr 2004 beschloss die Bundesregierung den „Aktionsplan Zivile Krisenprävention“ einen bedeutenden Fortschritt für eine Politik, die Friedenspolitik sein will. Mit dem Plan sollten die von den Vereinten Nationen geforderten Fähigkeiten zur Gewalt- und Friedensprävention systematisch weiterentwickelt werden. Im Oktober 2010 mußte anlässlich des 3. Umsetzungsberichts der Bundesregierung festgestellt werden, dass die Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen mangelhaft war und ist. Nun droht eine Mittelkürzung.
Positiv ist hingegen die Einrichtung des neuen Unterausschusses „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“. Auch wir als FI 21 sind aufgerufen hierzu mehr Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Hunderttausende Libyer sind zur Zeit vor den bürgerkriegsähnlichen Kämpfen in ihrem Land auf der Flucht in das Ausland. Für sie gelten insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 und die Konvention der Organisation für afrikanische Einheit von 1969, die bestimmte Aspekte der Flüchtlingsprobleme regelt.
Ihre Anwendung setzt voraus, dass eine "Furcht vor Verfolgung" im Sinne des Art. 1 A Nr.2 GFK in Verbindung mit dem Protokoll über die Rechtstellung der Flüchtlinge von 1967 besteht. Gemäß Art. 33 Absatz 1 GFK dürfen aufgenommene Flüchtlinge nicht in Staaten zurückverwiesen werden, in denen sie von Verfolgung aus den in der GFK aufgezählten Gründen bedroht wären.
Für die Arbeitsmigranten ist die Flüchtlingskonvention nicht anwendbar, da es am Merkmal "Flucht aus dem Heimatland" fehlt. Zivilpersonen, die nicht an Kämpfen beteiligt sind, stehen unter dem Schutz des Gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen (GK) und des Artikels 13 des zweiten Zusatzprotokolls (ZP II).
Grundlagen:
Art. 33 Absatz 1 GFK
"1. Keiner der vertragsschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde."
Gemeinsamer Art. 3 GK
"Im Falle eines bewaffneten Konfliktes, der keinen internationalen Charakter hat...ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten, mindestens die folgenden Bestimmungen anzuwenden:
1. Personen, die nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die durch Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeine andere Ursache außer Kampf gesetzt sind, werden unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt, ohne jede auf Rasse, Farbe, Religion oder Glauben, Geschlecht, Geburt, Vermögen oder auf irgendeinen anderen ähnlichen Unterscheidungsmerkmal beruhende Benachteiligung.
Zu diesem Zwecck sind und bleiben in bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und überall verboten:
a) Angriffe auf das Leben und die Person, namentlich Tötung jeder Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung,
b) das Festnehmen von Geiseln,
c) Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigender und entwürdigender Behadlung,
d) Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordentlich bestellten Gerichts, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet.
2. Die Verwundeten und Kranken werden geborgen und gepflegt.
..."
Art. 13 Zusatzprotokoll II
(1) "Die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen genießen allgemeinen Schutz vor den von Kampfhandlungen ausgehenden Gefahren. Um diesem Schutz Wirksamkeit zu verleihen, sind folgende Vorschriften unter allen Umständen zu beachten.
(2) Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten.
(3) Zivilpersonen genießen den durch diesen Teil gewährten Schutz, sofern und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen."
Als vor fünf Jahren die Schutzverpflichtung "R2P" vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Legitimation für völkerrechtlich schwierigen Interventionen vorgestellt wurde, verbanden einige durchaus Hoffnungen mit diesem Konzept. Der Völkerrechtler Holger Schmidt erläutert und bewertet das R2P - Konzept fünf Jahre nach seiner "Einführung" auf der globlen Bühne. Schmidt äußert sich hierbei kritisch zur Grundidee und bewertet auch die gemachten Erfahrungen nach fünf Jahren nicht sonderlich positiv. Schadet R2P mehr als es nützt? Könnte stattdessen das "Erfolgsmodell Europa" beim durchbrechen der Gewaltspiralen helfen? Welche Wege zum Frieden zeugen von Verantwortung?
Das Buch "Humanitäres Völkerrecht für die Praxis" bietet weiterführende Informationen.
Es ist beim Friedensinstitut21 erhältlich, aber auch beim Buchhandel bestellbar.
Das Friedensinstitut21 veröffentlicht auf verschiedene Arten und mit Hilfe von unterschiedlichen Medien. Wir geben einen Newsletter, einen Video-Podcast ebenso heraus, wie die Buchpublikation „Humanitäres Völkerrecht in der Praxis“. Derzeit arbeiten wir an zwei Veröffentlichungsprojekten.
Bis zum Sommer erscheint eine Überarbeitung des medial unterstützten Planrollenspiels „Bambasi“ mit aktuellen friedenspolitischen Entwicklungen in Kriegs- und Krisenregionen beschäftigt. Im Spätsommer/Herbst erscheint eine Aufsatzsammlung zu verschiedenen Themenbereichen unserer Arbeit, Kommentaren und Analysen.
Zudem informieren wir über elektronischem Wege:
„Berthas Basics“ – unser Newsletter – erscheint in unregelmäßigen Abständen geplant sind rund fünf Ausgaben im Jahr. Hrsg.: Privates Friedensinstitut21 e.V. Regelmäßiger Video-Podcast: Einmal im Monat veröffentlichen wir einen Video-Podcast zu aktuellen Themen
neue Internetpräsenz
Geschrieben von: Administrator
Freitag, den 09. April 2010 um 18:57 Uhr
Guten Tag,
schön, das Du auf unserer Seite gelandet bist. Viel zu sehen gibt es noch nicht, denn:
Hier entsteht gerade unsere neue Internetpräsenz ... mit Joomla ...
viele Texte und Bilder sind noch nicht drin, also noch viel Arbeit ...
richtig ON sind wir also erst in ein paar Tagen (Mitte bis Ende April),
Das Friedensinstitut21 führt Ausstellungen – Veranstaltungen und Projekte durch. Im Zentrum der Arbeit steht derzeit die Durchführung und Trägerschaft des Bertha-von-Suttner Kunst und Medienpreises, kurz kurz Suttnerpreis. Hinzu gesellen sich weitere Projekte, die hier derzeit lediglich kurz genannt werden können. Die Projektverantwortlichen werden hier in Kürze die Projekte eingehender vorstellen:
Bertha-von-Suttner Kunst- und Medienpreis, kurz: Suttnerpreis
Zeitzeugen der Friedensbewegung (Punlikations- und Medienprojekt)